Kostenerstattung für Psychotherapie
Wer trägt die Kosten für meine Psychotherapie?
Die Kostenübernahme hängt von Ihrer Versicherung ab. Als approbierte Verhaltenstherapeutin mit Eintrag im Arztregister biete ich Ihnen Sitzungen in meiner Privatpraxis an. Ob Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsstatus.
Für privat Versicherte:
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, welche Unterlagen benötigt werden und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.
Für gesetzlich Versicherte:
In meiner Praxis ist eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich. In bestimmten Fällen ist jedoch eine Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V möglich – etwa bei fehlenden Therapieplätzen im Kassensystem. Voraussetzung ist ein dringender Behandlungsbedarf und der Nachweis, dass in zumutbarer Zeit kein Therapieplatz verfügbar ist.
Voraussetzungen für die Kostenerstattung:
- Attest über den dringenden Behandlungsbedarf
- Nachweis von mindestens 5 Absagen kassenzugelassener Praxen
- Schriftlicher Antrag vor Therapiebeginn
Tipps für gesetzlich Versicherte:
- Protokollieren Sie Kontaktversuche mit Name, Datum und Wartezeiten
- Holen Sie ein ärztliches Attest ein (Hausarzt oder Psychiater)
- Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Therapie
- Geben Sie bei Ablehnung nicht auf – ein Widerspruch ist oft erfolgreich
Fazit: Psychotherapie ist wichtig – und finanzierbar
Auch wenn das Verfahren zunächst aufwendig wirkt: Viele gesetzlich Versicherte erhalten über diesen Weg eine Erstattung. Ich unterstütze Sie gern mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen. Nehmen Sie gern Kontakt auf.
